Vermietung
Auch wenn ich schon beim Verkauf Wert auf das Finden des „richtigen Käufers“ lege, so ist dieses gerade bei der Vermietung unabdingbar.
Durch ein streng geregeltes Mietergesetz in Deutschland kann die falsche Entscheidung bei der Vergabe von Mietraum für den Vermieter langfristige Folgen haben. Wobei auch für den Mieter unabhängig von Gesetzen ein angenehmes Verhältnis zum Vermieter anzustreben ist.
Daher treffe ich vor Besichtigungen eine Vorauswahl von Bewerbern nach vorher mit dem Auftraggeber abgesprochenen Schwerpunkten. Besichtigungen führe ich ausschließlich als Individualtermie durch, um einerseits selber ein Bild von dem Interessenten zu bekommen und andererseits dem Vermieter den Interessenten fundiert vorstellen zu können. Ein zusätzlicher aspekt ist hierbei, dass auch dem Mietinteressent die angebotene Wohnung von Umfeld und Atmosphäre näher gebracht wird. Was nützt die schönste Wohnung, wenn vorher abzusehen ist, dass Mieter und Vermieter menschlich nicht zusammen passen, oder auch Vorstellungen des Mieters an sein Umfeld dort einfach nicht gegeben sind.
Eine Auswahl, bei der auch mal Zahlen und Fakten täuschen können und einfach mal Erfahrung und ein persönlicher Eindruck zählen, ist die eine Sache bei der Vermietung.
Die andere Seite ist die gesamte Abwicklung und der Ablauf. Auch hier bin ich gerne auch nach Bezug noch offen für Fragen oder Probleme auf beiden Seiten, um das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter auf den richtigen Weg zu bringen.
Muster für Ablaufprogramm bei Objektvermietung:
· Aufnahme von Objektdaten und Kundenvorstellungen, Preisfindung
· Fotoaufnahmen
· Erstellung von Expose` und Inseraten
· Interessentenverwaltung mit Vorauswahl nach Kundenabsprache
· Durchführung von Besichtigungsterminen / Individualtermine
· Kundenqualifizierung und Bewerbungsauswertung nach angefragten Unterlagen
· Auswahlverfahren mit Kundenabsprache
· Vertragsgespräche
· Vertragsgestaltung
· Ansprechpartner für Fragen zwischen Vertrag und Übergabe
· Vereinbarung Übergabetermin
· Veranlassung von Namensschildern
· Übergabe mit Protokoll und Aufnahme von Verbrauchsständen
· Veranlassung von Anmeldung bei entsprechenden Verwaltungen und ggf. Versorgern